Ärzte für Covid Ethics





Hippokratischer Eid.
Original in griechischer Sprache


Ὄμνυμι Ἀπόλλωνα ἰητρὸν, καὶ Ἀσκληπιὸν, καὶ Ὑγείαν, καὶ Πανάκειαν, καὶ θεοὺς πάντας τε καὶ πάσας, ἵστορας ποιεύμενος, ἐπιτελέα ποιήσειν κατὰ δύναμιν καὶ κρίσιν ἐμὴν ὅρκον τόνδε καὶ ξυγγραφὴν τήνδε.

Ἡγήσασθαι μὲν τὸν διδάξαντά με τὴν τέχνην ταύτην ἴσα γενέτῃσιν ἐμοῖσι, καὶ βίου κοινώσασθαι, καὶ χρεῶν χρηίζοντι μετάδοσιν ποιήσασθαι, καὶ γένος τὸ ἐξ ωὐτέου ἀδελφοῖς ἴσον ἐπικρινέειν ἄῤῥεσι, καὶ διδάξειν τὴν τέχνην ταύτην, ἢν χρηίζωσι μανθάνειν, ἄνευ μισθοῦ καὶ ξυγγραφῆς, παραγγελίης τε καὶ ἀκροήσιος καὶ τῆς λοιπῆς ἁπάσης μαθήσιος μετάδοσιν ποιήσασθαι υἱοῖσί τε ἐμοῖσι, καὶ τοῖσι τοῦ ἐμὲ διδάξαντος, καὶ μαθηταῖσι συγγεγραμμένοισί τε καὶ ὡρκισμένοις νόμῳ ἰητρικῷ, ἄλλῳ δὲ οὐδενί.

Διαιτήμασί τε χρήσομαι ἐπ' ὠφελείῃ καμνόντων κατὰ δύναμιν καὶ κρίσιν ἐμὴν, ἐπὶ δηλήσει δὲ καὶ ἀδικίῃ εἴρξειν.

Οὐ δώσω δὲ οὐδὲ φάρμακον οὐδενὶ αἰτηθεὶς θανάσιμον, οὐδὲ ὑφηγήσομαι ξυμβουλίην τοιήνδε. Ὁμοίως δὲ οὐδὲ γυναικὶ πεσσὸν φθόριον δώσω. Ἁγνῶς δὲ καὶ ὁσίως διατηρήσω βίον τὸν ἐμὸν καὶ τέχνην τὴν ἐμήν.

Οὐ τεμέω δὲ οὐδὲ μὴν λιθιῶντας, ἐκχωρήσω δὲ ἐργάτῃσιν ἀνδράσι πρήξιος τῆσδε.

Ἐς οἰκίας δὲ ὁκόσας ἂν ἐσίω, ἐσελεύσομαι ἐπ' ὠφελείῃ καμνόντων, ἐκτὸς ἐὼν πάσης ἀδικίης ἑκουσίης καὶ φθορίης, τῆς τε ἄλλης καὶ ἀφροδισίων ἔργων ἐπί τε γυναικείων σωμάτων καὶ ἀνδρῴων, ἐλευθέρων τε καὶ δούλων.

Ἃ δ' ἂν ἐν θεραπείῃ ἢ ἴδω, ἢ ἀκούσω, ἢ καὶ ἄνευ θεραπηίης κατὰ βίον ἀνθρώπων, ἃ μὴ χρή ποτε ἐκλαλέεσθαι ἔξω, σιγήσομαι, ἄῤῥητα ἡγεύμενος εἶναι τὰ τοιαῦτα.

Ὅρκον μὲν οὖν μοι τόνδε ἐπιτελέα ποιέοντι, καὶ μὴ ξυγχέοντι, εἴη ἐπαύρασθαι καὶ βίου καὶ τέχνης δοξαζομένῳ παρὰ πᾶσιν ἀνθρώποις ἐς τὸν αἰεὶ χρόνον. Παραβαίνοντι δὲ καὶ ἐπιορκοῦντι, τἀναντία τουτέων.“

HippocraticOath
Hippokratischer Eid auf einem byzantinischen Manuskript des 12. Jahrhunderts
Quelle


Übersetzung:

„Ich schwöre, Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen anrufend, dass ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:

den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn, wenn er Not leidet, mitzuversorgen;

seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag;

Ratschlag und Vorlesung und alle übrige Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.

Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe dies ist.

Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.

Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.“

Das ärztliche Gelöbnis

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.

Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.

Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.

Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.

Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.

Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.

Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.

Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.

Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.

Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.

Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.

Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.


Der Nürnberger Kodex

Die freiwillige Zustimmung des menschlichen Subjekts ist unbedingt erforderlich.

Dies bedeutet, dass die betroffene Person die Rechtsfähigkeit haben sollte, eine Einwilligung zu erteilen sollte so gelegen sein, dass sie freie Entscheidungsfreiheit ausüben können, ohne dass ein Element von Gewalt, Betrug, Täuschung, Zwang, Übererfüllung oder einer anderen hintergründigen Form von Zwang oder Zwang eingreift;

und sollte über ausreichende Kenntnisse und ein ausreichendes Verständnis der Elemente des betreffenden Themas verfügen, um eine verständnisvolle und aufgeklärte Entscheidung treffen zu können.

Dieses letztere Element erfordert, dass ihm vor der Annahme einer positiven Entscheidung durch den Versuchspersonen Art, Dauer und Zweck des Versuchs bekannt gemacht werden;

die Methode und die Mittel, mit denen es durchgeführt werden soll;

alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, die vernünftigerweise zu erwarten sind;

und die Auswirkungen auf seine Gesundheit oder Person, was möglicherweise von seiner Teilnahme am Experiment herrührt.

Die Pflicht und Verantwortung für die Feststellung der Qualität der Einwilligung liegt bei jeder Person, die das Experiment initiiert, leitet oder daran teilnimmt.

Es ist eine persönliche Pflicht und Verantwortung, die nicht ungestraft an einen anderen delegiert werden darf.

Das Experiment sollte so beschaffen sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft erzielt werden, die mit anderen Methoden oder Studienmitteln nicht heilbar sind und nicht zufällig und unnötig sind.

Das Experiment sollte so konzipiert sein und auf den Ergebnissen von Tierversuchen und der Kenntnis des natürlichen Krankheitsverlaufs oder eines anderen untersuchten Problems beruhen, dass die erwarteten Ergebnisse die Durchführung des Experiments rechtfertigen.

Das Experiment sollte so durchgeführt werden, dass unnötige körperliche und geistige Leiden und Verletzungen vermieden werden.

Es sollte kein Experiment durchgeführt werden, bei dem a priori Grund zu der Annahme besteht, dass Tod oder Behinderung eintreten werden. außer vielleicht in jenen Experimenten, in denen die experimentellen Ärzte auch als Subjekte dienen.

Der Grad des Risikos sollte niemals den Grad überschreiten, der durch die humanitäre Bedeutung des durch das Experiment zu lösenden Problems bestimmt wird.

Es sollten geeignete Vorbereitungen getroffen und angemessene Einrichtungen bereitgestellt werden, um die Versuchsperson vor selbst entfernten Möglichkeiten von Verletzungen, Behinderungen oder Todesfällen zu schützen.

Das Experiment sollte nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Das höchste Maß an Geschick und Sorgfalt sollte in allen Phasen des Experiments derjenigen erforderlich sein, die das Experiment durchführen oder daran teilnehmen.

Im Verlauf des Experiments sollte es dem menschlichen Probanden freigestellt sein, das Experiment zu beenden, wenn er den physischen oder mentalen Zustand erreicht hat, in dem eine Fortsetzung des Experiments für ihn unmöglich schien.

Im Verlauf des Experiments muss der verantwortliche Wissenschaftler bereit sein, das Experiment jederzeit zu beenden, wenn er wahrscheinlich Grund zur Annahme hat, dass in Ausübung des guten Glaubens, der überlegenen Fähigkeiten und des von ihm geforderten sorgfältigen Urteils eine Fortsetzung erforderlich ist des Versuchs führt wahrscheinlich zu Verletzungen, Behinderungen oder zum Tod des Versuchspersonen.

["Prozesse gegen Kriegsverbrecher vor den Nürnberger Militärgerichten nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10", Bd. 2, S. 181-182. Washington, DC: Druckerei der US-Regierung, 1949.] ∞ Quelle


2021

Ärzte für Covid Ethics

[ -> Hinter dem Link ist der Einstieg des Briefwechsels sichtbar. Es sei angeraten, sollte wer der englischen Sprache nicht mächtig sein, den Link zu kopieren und in translate.google.de einzusetzen.

1. Linker Kasten den Link einsetzen (Sprache erkennen)
2. rechter Kasten auf deutsche Sprache einstellen, kurz warten.

Der Text hinter dem eingesetzten Link wird automatisch übersetzt. <- ]


Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen, diesen recht umfangreichen Beitrag zu lesen, und in stiller Stunde werden Sie das Gelesene durchdenken.

Es gibt Menschen, welche sich für Sie, und die Ihrigen Angehörigen einsetzen. Seien es Ärzte, wie die weltweit sich zusammen geschlossenen Ärzte für Covid Ethics oder wie in Deutschland das KRiSta, ein Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte ect

Die beiden hier Erwähnten sind nur ein Bruchteil von vielen Zusammenschlüßen innerhalb, und außerhalb der Europäischen Union

Sie erkennen, Sie sind nicht _alleine_ , wenn es um diverse Fragen um Staat oder Medizin innerhalb dieser
Pandemie geht.

Bleiben Sie gesund, schützen Sie sich, folgen Sie den Schutzmaßnahmen,
bis zum nächsten Vorbeilesen hier bei uns von Ihnen

hi* Hut lupf